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Wie ist die private Krankenversicherung konzipiert?

veröffentlicht am 3.September 2007 | Autor: Robert Jacobi   

Anders als bei den gesetzlichen Krankenversicherungen richtet sich die private Krankenversicherung nicht nach dem Einkommen des Versicherungsnehmers, sondern das Prinzip lautet eher: wer mehr Leistungen erwartet, muss dafür mehr Beiträge zahlen.

Ausschlaggebend für die Beitragshöhe sind natürlich auch Kriterien, die der Versicherer selber festsetzt und Bereiche umfasst, auf die niemand Einfluss nehmen kann. So bilden das Alter, das Geschlecht, der Beruf, der gegenwärtige Gesundheitszustand und der gewählte Tarif die Eckpunkte, nach der ein Beitrag letztendlich vom Versicherer berechnet wird.

Wie in der gesetzlichen Krankenversicherung muss der Versicherungsnehmer in der Privaten auch die Hälfte der monatlichen Beiträge leisten, wobei die anderen 50 Prozent vom Arbeitgeber gezahlt werden müssen. Ist der Arbeitnehmer privat versichert, übernimmt jedoch der Arbeitnehmer die anteiligen Kosten in der Höhe, die auch für die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt werden müssen.

Zu den Grundsätzen der Privaten gehört das so genannte Kostenerstattungsprinzip.

So rechnen nicht die behandelnden Ärzte mit den angeschlossenen Verbänden der Krankenkassen ab, sondern es besteht eine Vertragspartnerschaft zwischen dem Versicherten und der Ärzte und Krankenhäuser. Bis zu einer vertraglich festgesetzten Höhe werden dann die fällig gewordenen Rechnungen vom Versicherten selber bei den Ärzten beglichen.

Entscheidend ist auch, welche Höhe an Selbstbehalt vertraglich vereinbart wurde. Je höher dieser vereinbart wurde, desto niedriger werden die Monatsbeiträge ausfallen.

Festgelegt werden kann eine bestimmte Summe, die der Patient bei jeder Rechnung aus der eigenen Tasche hinzu zahlen muss, oder aber eine prozentuale Beteiligung. Dann werden anteilsmäßige Zahlungen fällig.

Bei dieser Variante ist aber grundsätzlich Vorsicht geboten. Schnell können die Kosten ins Unermessliche anwachsen. Daher macht es Sinn, eine Höchstgrenze festlegen zu lassen, damit es nicht zu finanziellen Engpässen kommt, wenn die Arztrechnung unkalkulierbar ausfällt.

Die Höhe des Tarifes wird unter anderem auch davon bestimmt, welche Krankengeschichte vorliegt. Je schwerwiegender diese ausfällt, umso teuer wird der Tarif.

Ist dieser aber einmal festgelegt, können keine Veränderungen mehr vorgenommen werden.

Wer in die private Krankenversicherung wechseln will, sollte nicht lange damit warten. Denn grundsätzlich gilt, dass Menschen, die eine besonders schwere Vorerkrankung hatten und das 55. Lebensjahr überschritten haben, meist von den Privaten abgewiesen werden und auf diesen Versicherungsschutz verzichten müssen.

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